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Am UnfalltagGenaues Unfallprotokoll erstellen, halten Sie die Zeugenadressen fest.
Bei Verkehrsunfällen mit Körperschaden (z.B. Kopf-/Nackenschmerzen) immer Polizei beiziehen. Auch bei Unfällen am Arbeitsplatz mit schweren Körperverletzungen ist die Polizei beizuziehen, um den Unfallhergang festzustellen.
Melden Sie unverzüglich, also noch am Unfalltag, ihrem Arbeitgeber oder dem Versicherer den Unfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert.
In den ersten Tagen nach dem Unfall:
Wenn die Schmerzen erst am nächsten Tag beginnen, lassen Sie sich innert 72 Stunden nach dem Unfall ärztlich untersuchen (notfalls im Notfall eines Spitals, falls Ihr Hausarzt nicht zur Verfügung steht).
Ausserdem ist der Unfall je nach dem zu melden bei folgenden Versicherungen:
- Rechtsschutz
- Insassen
- Privatunfall
- Haftpflicht
- Kasko
- Lebensversicherung
- Invaliditäts- & Todesfallrisiko
- Krankenkasse mit Invaliditätskapital
- UVG-Zusatz
- evtl. Krankentaggeld nach Unfall







