Dr. Ronald Pedergnana Rechtsanwälte und Notare · St. Gallen
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Nach einem Unfall

Die Aussagen der ersten Stunde wiegen vor Gericht am schwersten. Was dort fehlt, lässt sich nie mehr nachholen.

Wir vertreten ausschliesslich Geschädigte — nie Versicherungen. Deshalb können wir uns eine gerade Linie leisten.

Aus der Praxis

Die drei Fehler, die wir am häufigsten sehen

Sie kosten Geschädigte regelmässig mehr als jeder juristische Streitpunkt. Alle drei entstehen in den ersten Tagen.

01

Der Schock verdeckt den Schmerz

Kurz nach dem Ereignis ist das Schmerzempfinden weitgehend ausgeschaltet. Wenn die Schmerzen kommen: nicht verniedlichen.

02

Beulen am Kopf werden vergessen

Sie wirken harmlos. Was im Kopf passiert ist, weiss man oft erst viel später, und dann glaubt niemand mehr, dass Sie ihn angeschlagen haben.

03

Nachgeschobene Symptome

Fehlt ein Beschwerdebild im ersten Arztbericht, entsteht sofort ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Checkliste

Was wann zu tun ist

Vier Zeitpunkte. Zum Mitnehmen zum Arzt, zum Weitergeben an jemanden, dem es gerade passiert ist.

Am Unfalltag
Schritt 01

Genaues Unfallprotokoll aufnehmen, Zeugenadressen notieren.

Bei Verkehrsunfällen mit Körperschaden — auch bei blossen Kopf- oder Nackenschmerzen — immer die Polizei beiziehen; ebenso bei schweren Arbeitsunfällen.

Unfall noch am selben Tag dem Arbeitgeber oder Versicherer melden.

Erste Tage
Schritt 02

Innert 72 Stunden ärztlich untersuchen lassen, wenn die Schmerzen erst am Folgetag einsetzen.

Danach die zutreffenden Versicherungen melden:

Rechtsschutz Insassen Privatunfall Haftpflicht Kasko Lebensversicherung Invaliditäts- und Todesfallrisiko Krankenkasse mit Invaliditätskapital UVG-Zusatz evtl. Krankentaggeld

Notieren, mit wem gesprochen wurde. Kopien aller Schreiben behalten.

Bei Verschulden Dritter: sofort deren Haftpflicht kontaktieren. Allenfalls Hilflosenentschädigung bei der SVA beantragen.

Drei Monate
Schritt 03

Prämienbefreiung abklären — Lebensversicherung, Pensionskasse, Zusatzversicherungen.

Arbeitsplatzfrage klären, allenfalls Case Manager oder betrieblichen Sozialdienst beiziehen.

Sechs Monate
Schritt 04

IV-Anmeldung prüfen.

Opferhilfe prüfen.

Anwaltliche Vertretung prüfen.

Checkliste «Nach einem Unfall»

Eine A4-Seite, druckfertig. Zum Mitnehmen zum Arzt oder zum Weitergeben.

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Drei Fronten

Recht, Medizin und Eingliederung im selben Haus

Recht

Vertretung gegenüber Haftpflicht- und Sozialversicherern, im Einsprache-, Beschwerde- und Strafverfahren.

Medizin

Versicherungsmedizinische Gutachten werden im Haus gelesen und geprüft — DAS Versicherungsmedizin, Universität Basel.

Eingliederung

Rückkehr in Arbeit und Alltag, begleitet von einer Eingliederungsmanagerin FHNW im Team.

Kein Mitbewerber dieser Grösse deckt alle drei ab. Das Team