Das Honorar wird grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundenansatz liegt zwischen CHF 250.- und CHF 350.-. Zusätzlich zum Honorar werden Auslagen und die Mehrwertsteuer verrechnet. Porti, Telefongebühren, Fotokopien etc. werden pauschal mit 4% des verrechneten Honorars in Rechnung gestellt.

Erste Antworten – Für CHF 80.-

Unabhängig von der Lage Ihres Falles können Sie sich bei fehlendem Kostenträger bei uns für eine Erstberatung anmelden. In 45 Minuten analysieren wir Ihre Situation rechtlich und geben Ihnen eine erste Einschätzung oder einen Rat für das weitere Vorgehen. Dieser Erstkontakt kostet Sie – falls Sie keinen anderen Kostenträger (wie Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung) haben – CHF 80.- und ist bar zu bezahlen. Beachten Sie bitte, dass dieses Angebot nur für die Bereiche Sozialversicherungen (IV, SUVA, ALV etc.) und Haftpflicht gilt. In allen anderen Rechtsgebieten (z.B. Scheidungsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht) ist das Erstgespräch für CHF 80.- auf 15 Minuten beschränkt. Bei einer bestehenden anwaltlichen Vertretung wird die Zweitmeinung zum Stundenansatz von CHF 250 verrechnet.

Anwalts- und Verfahrenskosten und unsichere Erfolgsaussichten halten aber viele Normalverdiener davon ab, ihre Ansprüche einzufordern.

In vielen Fällen ist es möglich, dass Dritte (Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Zusatzversicherung) für die notwendigen Kosten des Anwaltes aufkommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden PDF-Datei.

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